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Ambulante Kodierung in ambulanten Fallarten
ICD-10- und OPS-Kodierung für die ambulante Abrechnung in Klinik und MVZ
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wurde die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beauftragt, für die Abrechnung und Vergütung der erbrachten ambulanten Leistungen verbindliche Regelungen zur Unterstützung bei der Vergabe und Übermittlung der ICD-Kodes zu erstellen. Aber auch die Weiterentwicklung des AOP-Kataloges, MD-Prüfungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung und Grundsatzurteile der Notaufnahme verlangen umfassende Kodierungskenntnisse. Seit dem 1. Juli 2022 müssen Krankenhäuser die ambulante Kodierrichtlinie umsetzen – und damit verbindliche Regelungen zur Abrechnung und Vergütung der erbrachten ambulanten Leistungen beachten.
Sichern Sie durch eine sachgerechte ambulante Kodierung die Erlöse Ihrer ambulanten Abrechnung.
Mit dem 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) werden gemäß § 295 Absatz 4 Satz 3 und 5 SGB V alle Ärzte, Psychotherapeuten, medizinischen Versorgungszentren, Krankenhäuser sowie sonstige Einrichtungen, die an der ambulanten ärztlichen Versorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen, gleichermaßen zur Kodierung ambulanter (Behandlungs-) Diagnosen nach festgeschriebenen Vorgaben verpflichtet. In einem Mitte 2020 gefassten Beschluss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurden zum 1. Juli 2022 ambulante Kodiervorgaben eingeführt – und gelten nicht nur für Praxen, sondern auch für die ambulante Versorgung in Krankenhäusern.
Nach festgelegten Vorgaben sorgen einheitlich kodierte Diagnosen für Transparenz und erleichtern die Abrechnungen mit den Krankenkassen. Häufig können durch eine sachgerechte Kodierung die Reklamationen mit den Krankenkassen reduziert und erbrachte medizinisch notwendige Leistungen erfolgreich durchgesetzt werden.
Auch die Weiterentwicklung des AOP-Katalogs, MD-Prüfungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung und Grundsatzurteile bezüglich der Notaufnahme verlangen umfassende Kodierungskenntnisse. Und die erhalten Sie bei uns.
Wir geben Ihnen einen Überblick über den Rechtsrahmen der ambulanten Kodiervorgaben und erklären Ihnen, wie Sie die Vorschriften optimal umsetzen. Lernen Sie praxisnah, wie Sie Ihre ambulanten Leistungen in der Notaufnahme, dem MVZ, im Rahmen von ambulanten Operationen oder der ASV zukünftig korrekt und sachgerecht kodieren – und sichern Sie Ihrer Klinik damit wertvolle ambulante Erlöse.
Ambulante Kodiervorgaben seit 01.07.2022
Ambulante Kodierung in der Notaufnahme
Ambulante Kodierung bei AOP § 115b SGB V:
Ambulante Kodierung in ASV-Ambulanzen § 116b SGB V
MVZ: Anwendung und Umsetzung der ambulanten Kodiervorgaben
Diskussion und Fragestellungen
Zielgruppen
Mitarbeiter der Patientenaufnahme und Ambulanzen im Krankenhaus, Mitarbeiter aus dem Patientenmanagement und der ambulanten Patientenabrechnung, Mitarbeiter der Abrechnung in medizinischen Versorgungszentren, Kodierfachkräfte aus MVZ und Krankenhaus
Termine:
27.09.2024 zur Anmeldung
Beginn: 9 bis 12 Uhr
Dauer: 3 Stunden
Kursort: Online über https://teams.microsoft.com/
Gebühr pro Person: 290 Euro zzgl. gesetzliche MwSt.
Referentin Ursula Klinger-Schindler, Geschäftsführung Ampac-Consulting
Methode: Web-Seminar, Seminarunterlagen als PDF
Wir bieten dieses Thema als offenes Web-Seminar oder individuelle Inhouse- Schulung für Ihr Haus an.
Zu den Kosten für ein Inhouse-Seminar sprechen Sie uns einfach an. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
Kontakt: U.Klinger@ampac-consulting.de
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