

Ursula Klinger-Schindler
Fachdozentin ärztliches Abrechnungswesen
Klinik, Praxis und MVZ
Fachbuch-Autorin, Unternehmensberatung
Im Oktober 2026 hat die Bundesregierung der Abrechnung von Hybrid-DRG (sektorengleiche Vergütung) eine Absage ab 2027 für Leistungsfälle ohne Übernachtung erteilt. Damit muss die EBM-Abrechnung mit Sachbedarf vertieft werden.
Während stationäre Krankenhausleistungen über diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG) vergütet werden, erfolgt die Abrechnung ambulanter Leistungen grundsätzlich auf Basis des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM). Vor dem Hintergrund der aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen und der zunehmenden Bedeutung ambulanter Versorgungsstrukturen gewinnt ein tiefgehendes Verständnis der EBM-Systematik weiter an Relevanz. Insbesondere die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) bleibt dauerhaft auf die Abrechnung nach dem EBM einschließlich der sachgerechten Berücksichtigung von Sachkosten ausgerichtet.
Darüber hinaus umfassen gesicherte Erlöse häufig nicht nur ärztliche Leistungen, sondern auch Sachkosten, Pathologie-, Labor- und radiologische Leistungen. Eine wirtschaftlich erfolgreiche ambulante Leistungserbringung setzt daher fundierte Kenntnisse der EBM-Systematik sowie der relevanten Abrechnungs- und Vergütungsregelungen voraus.
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