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FÜR DIE PHARMAINDUSTRIE
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Bearbeitung/ Übernahme Ihrer ASV Beantragung – der einfache Weg in die ASV, sowie komplette Umsetzung nach Zulassung durch den eLA
Altverträge nach §116b SGB V für die Rheumatologie und Urologischen Tumore müssen bis 19. April 2021 in die neuen Rahmenbedingungen der ASV (ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung) überführt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die gegenwärtige Situation um die Corona Epidemie ist eine nie dagewesene Herausforderung für alle. Durch die Absage geplanter Operationen fehlten den Krankenhäusern wichtige Einnahmen. Vermeiden Sie zusätzliche Honorareinbußen im kommenden Jahr durch nicht fristgerechte Umstellung Ihrer Altverträge aufgrund mangelnden Personal- und Terminkapazitäten.
Im Erkrankungsbereich des Abschnitts 1.1 Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen der Anlagen a) 3 3: Urologische Tumore sowie b) Rheumatologische Erkrankungen müssen Verträge nach altem Recht §116b spätestens
bis zum 19. April 2021
in das neue Recht der ASV nach §116b SGB V überführt werden. Trotz des richtigen Ansatzes zur Verzahnung von stationärer und ambulanter Medizin, bremsen derzeit unter anderem die hohen bürokratischen Hürden Ihre Antragsstellung und Umsetzung im Versorgungsalltag.
Und genau hier möchten wir Sie unterstützen!
Ab sofort bieten wir Ihnen als externe Dienstleistung ohne Vororttermin flexibel, umsetzungsorientiert, nachhaltig und passend auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, die Übernahme Ihrer ASV Antragsstellung an. Unser aktuelles Angebot hält Ihren Aufwand bei der Antragsstellung so gering wie möglich!
Wir bieten Ihnen:
Vermeidung unbezahlter Leistungen durch:
– Beratung in der Planung der kompletten ASV-TEAM-Bildung von Beginn an
– Vollständige und lückenlose Bearbeitung facharztspezifischen ASV-Anforderungen innerhalb der Klinik und
Ihrer externen Kooperationspartnern wie niedergelassene Ärzte, Labor- und Pathologischen Institutionen
– Prüfung der QSV-Anforderungen auf Basis der länderspezifischen Antragsformulare
– Lückenloses Prüfverfahren vor Antragsabgabe und damit Vermeidung unnötiger Unterbrechungsfristen beim eLA
– Unterstützung bei ASV-Kooperations- und Leistungskooperationsverträgen
– Flexible Abstimmung via Telefon- und Videokonferenz
– Übernahme bereits laufender Antragsverfahren
Wichtig:
Wir unterstützen Sie auch, wenn Sie aufgrund fehlender Unterlagen mit bereits abgegebenen Anträgen in die Unterbrechungsfrist beim eLA geraten sind.
Umsetzung:
Unsere Unterstützung im Rahmen der ASV umfasst auch die Umsetzung im laufenden Betrieb. Von der Selektion der fachgruppenspeziefischer Leistungen, über die Hilfestellung der notwendigen Behandlungsdokumentation, bis hin zur Abrechnung mit den Krankenkassen. Zur Umsetzung gehört bei uns auch die sachgemäße Bearbeitung der Krankenkassenreklamation.
Für Ihre Anfrage nutzen Sie bitte nachfolgende E-Mail-Adresse:
termin.honorar@abrechnungsseminare.de
oder nutzen Sie unser kostenfreies Vorgespräch unter
Telefon 030 /88917783 oder 0171/9758350
Wir bieten Ihnen:
Langjährige erfolgreiche Berater/Seminarerfahrung in bundesweit über 400 Kliniken;
Langjährige erfolgreiche Berater/Seminarerfahrung in bundesweit über 70 Krankenhaus-MVZ;
Zielgruppe:
Geschäftsführung, Leitung kaufmännisches Controlling,
juristische Stabsstellen, Chefärzte sowie
weitere Ansprechpartner der ASV-Beantragung
Beraterin/ Dozentin:
Ursula Klinger-Schindler
Ursula Klinger-Schindler
Geschäftsführung
Fachdozentin für ärztliches Abrechnungswesen
in Klinik Praxis und MVZ,
Abrechnungsexperte, Unternehmensberaterin
Fachbuch-Autorin
Unser neues Buch, Die ASV-Abrechnung 2016, Kommentar der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V für Krankenhaus und Praxis, wird (in der Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Berlin) voraussichtlich im Januar 2016 erscheinen. (mehr lesen und Bestellen …)
1. Auflage, Paperback, 165 mm x 240 mm, 232 Seiten, 1 S/W
Abbildung, 44 Tabellen, ISBN: 978-3-95466-234-0
Erscheint ca. Januar 2016, Preis: 89,95 Euro
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